Behandlungen nach ärztlicher Verordnung

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und waren bei einem Facharzt? Daraufhin haben Sie nach der Diagnosestellung eine Verordnung für physikalische Therapie bekommen? Dann vereinbaren Sie gleich Ihre Terminserie bei uns.

Bei Verordnungen dieser Art gibt es ein paar einfache Dinge zu beachten:

  • Der erste Termin muss spätestens nach 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung durchgeführt werden.
  • Bei gesetzlich Versicherten ist ein Eigenanteil bei Beginn einer jeden Verordnung an die Praxis zu entrichten. Dieser Eigenanteil errechnet sich aus 10 € + 10% des Wertes der Verordnung. Selbstverständlich können Sie diesen Eigenanteil bei uns bequem per EC Karte bezahlen.
  • Die Behandlungszeiten varieren je nach verordneter Leistung. Eine Einheit Krankengymnastik wird etwa mit 20 Minuten pro Sitzung eingeplant, längere Behandlungen wie manuelle Lymphdrainage sind mit Minutenangaben von 30,45 und 60 Minuten angegeben. Darin enthalten sind neben der Behandlung auch ein Zeitfenster zur Dokumentation der Behandlung sowie der Nacharbeit nach der Behandlung. Sollten Sie Fragen zu der Behandlung haben, sprechen Sie uns bitte an.

Auch als privat Versicherter planen wir Ihre Therape gerne bei uns. Bei Verordnungen dieser Art gibt es ein paar Unterschiede zu gesetzlich Versicherten.

  • Bei der Terminvergabe erhalten Sie einen Behandlungsvertrag von uns in dem alle Leistungen und die damit verbundenden Kosten für Sie aufgelistet werden. Nach einer Unterschrift von Ihnen kann daraufhin die Therapie beginnen. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Rechnung, mit der Sie die Rechnungssumme überweisen können und anschließend bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.
  • Die Zeiteinheiten pro Behandlung sind länger als bei gesetzlichlich Versicherten. Hier kommt es wieder darauf an was ingesamt verordnet wurde. 


Bitte beachten Sie, sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können rufen Sie uns bitte umgehend an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen um die ausgefallene Zeit zu kompensieren.